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Gefährdungsbeurteilung (GFB) im BGM

Das wichtigste Analyse-Instrument im BGM ist die psychische Gefährdungsbeurteilung, die lt. Arbeitsschutzgesetz von 1996 (§§ 5 und 6) von Betrieben aller Branchen und Größen durchzuführen ist. Sie umfasst die Analyse und Beurteilung der psychischen Belastung der Beschäftigten. Zur Erhebung psychischer Belastungen, die primär durch Phänomene wie Überlastung, Stress, Überforderung, Burnout und durch das Störungsbild der Depression geprägt sind, wird eine evidenzbasierte Befragung der Beschäftigten durchgeführt. In Kombination mit ergänzenden Analysemethoden wird daraus entstehender Handlungsbedarf ermittelt, Maßnahmen zur Verbesserung festgelegt und ggf. Veränderungen vorgenommen. Geschäftsleitung, Personalabteilung (HR), Personalvertretung, Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und alle Beschäftigten sind hierbei wichtige Akteure, die partizipativ zusammenarbeiten müssen, um psychische Gefährdungen abzustellen und/oder zu reduzieren.

Im Rahmen des BGM biete ich Beratungen für Geschäftsleitungen und Personalvertretungen an, führe Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen durch und unterstütze organisatorische Maßnahmen zu deren Umsetzung.