Wenn streitende Menschen in einem besonderen persönlichen Verhältnis zueinander stehen, sollten sie eine Mediation einer juristischen Auseinandersetzung vorziehen. Für folgende Konflikte ist Mediation das Mittel der ersten Wahl:
- Konflikte mit Vertrags- und Geschäftspartnern, mit Kunden, Lehrern, Eltern, Vorgesetzten, Nachbarn, Ärzten.
- Krisen in der Familie, Trennung/Scheidung, Verhandlung von Sorge-/Umgangsrecht.
- Streit zwischen Pflege- oder Adoptivfamilien und den leiblichen Eltern, Generations- und Erbschaftskonflikte.
- Streit zwischen Partnern aus verschiedenen Kulturkreisen, Betreuung kranker Familienangehöriger und Pflegeschaften.
- Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Mitarbeitern, Vorgesetzten, Betriebs-/Personalrat und Geschäftsleitung und Geschäftspartnern.